Text: B. Dugall

Am Samstag (27.11.21) gab es für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats und der Ortsbeiräte die Möglichkeit, sich über en aktuellen Sachstand des im Bau befindlichen Windparks Staufenberg vor Ort zu informieren. Entgegen der ursprünglichen Planung, die den Bau von vier Windrädern vorsah, werden jetzt drei, jedoch mit jeweils höherer Leistung gebaut.

Wo befindet sich der Windpark?
Die Windräder werden im Nordosten der Gemarkung Staufenberg nahe der Grenze zu der Gemeinde Hachborn erstellt. Der Aufstellungsbereich ist in der beigefügten Karte rot eingezeichnet.

Zur besseren Orientierung sind einmal noch der Verbindungsweg Staufenberg – Hachborn (gelb) und der Abzweig zum Aktivpark Lumdatal (orange) sowie das „Staufenberger Pflanzenhäuschen (kleiner roter Kreis) markiert. Von den Einwohnern Staufenbergs haben die allermeisten von den umfangreichen Vorarbeiten gar nichts mitbekommen, da die Zufahrt zur „Baustelle“ über die Gemarkung Hachborn erfolgt. Auf der beigefügten Karte ist zudem rechts oben das Hofgut Fortbach zu erkennen, welches recht nahe an den zu errichtenden Windrädern liegt. Auf der Karte sind am oberen Bildrand zudem 2 der 4 Windräder des Windparks Hassenhausen zu sehen, wovon sich eines in unmittelbarer Nachbarschaft befindet.

Wie sehen die Baumaßnahmen aus?
Bisher wurden insgesamt 6 Hektar Waldfläche gerodet, wovon jedoch etwa die Hälfte bereits dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen war. Für die verbleibenden 3 Hektar will die Stadt eine Ausgleichsfläche bepflanzen. Danach wurde eine Befestigung der Transport- und Zufahrtswege durchgeführt, so dass jetzt mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden kann.
Zunächst werden die drei Meter tiefen Fundamente mit einem Durchmesser von 25 Meter erstellt. Dies entspricht einer Grundfläche von knapp 500 m², und bei 3 m Tiefe bedeutet dies den Eintrag von ca. 1500 m³ oder ca. 3600 Tonnen Beton pro Windrad.
Auf diese Fundamente wird zunächst das aus Betonringen gefertigte „Untergestell gesetzt“, welches eine Höhe von etwa 90 m haben wird. Darauf wird dann eine Stahlkonstruktion montiert, so dass die gesamte Tragekonstruktion eines Windrads ungefähr 170 m in die Höhe ragt. Zum Schluss werden die ca. 80 m langen Rotorblätter angebracht, woraus sich eine Gesamthöhe von etwa 250 m ergeben. (Zum Vergleich: Der Kölner Dom ist 157 m hoch, der Frankfurter Fernsehturm 337 m).
Ab Mai 22 soll mit dem eigentlichen Aufbau begonnen werden, der im August abgeschlossen werden soll. Danach schließt sich ein mehrwöchiger Probebetrieb an, dem eine offizielle Abnahme folgt
Wenn alles wie geplant läuft, kann im 4. Quartal 22 die Produktion starten kann. Zusätzlich ist zu bedenken, dass vom Windpark noch eine Kabeltrasse zum Umspannwerk Fronhausen zu ziehen ist, damit der erzeugte Strom auch in das überörtliche Netz eingespeist werden kann.

Was leisten die Anlagen und wie hoch ist der Ertrag?
Die drei Windräder sollen laut Planung im Jahr ca. 40.000 MWh (oder 40.000.000 KWh) Strom liefern, was laut dem Bürgermeister etwa dem 1,6-fachen des aktuellen Stromverbrauchs aller Staufenberger Haushalte entspricht. Bei einer Einspeisevergütung von 8ct/KWh ergibt sich somit rechnerisch ein Jahresertrag von 3,2 Millionen €. Davon erhält die Stadt vorab eine Pacht von 25.000 €/Jahr und wird am Ertrag mit 8% (ungefähr 250.000 €/Jahr) beteiligt sein.

Wer baut und wer betreibt die Anlagen?
Das rechtliche Konstrukt, ist recht komplex. Ursprünglich (18.01.16) hatte die Stadt einen Grundstücksnutzungsvertrag mit einer „ITECO Rabenau Verwaltungs-GmbH“ geschlossen, wobei letztere das Recht erhielt, auf der vorgesehenen Fläche einen Windpark zu errichten und zu betreiben. Diese Firma firmierte in der Zwischenzeit zur „Windpark Staufenberg GmbH“. In dieser GmbH wechselten die Verantwortlichkeiten und Gesellschafter, so dass sie inzwischen mehrheitlich der Fa Max Bögl, einem großen mittelständischen Bauunternehmen mit Sitz in der Nähe von Nürnberg gehört. Um die Region wie auch immer an den Erträgen des Windparks zu beteiligen, wurde darüber hinaus die „Bürgerenergiegesellschaft Staufenberg mbH & Co KG" gegründet, der unter anderem 10 Gemeinden des heimischen Raums angehören.
Da es mit der Windpark Staufenberg GmbH zeitweise wohl „irgendwie hakte“, wurde im Juli 2017 von der Bürgerenergiegesellschaft ein Vertrag mit der“ Max Bögl Eventus GmbH“, einer im Bereich Windenergie überregional tätigen Firma, geschlossen, die fortan für die Entwicklung und Durchführung des Projektes zuständig sein sollte. Unbeschadet dessen verblieben die Rechte an dem gesamten Vorhaben jedoch zunächst weiter bei der Windpark Staufenberg GmbH. Im September 2019 wurde dann in einem weiteren Vertrag zwischen Bürgerenergiegesellschaft und der Windpark GmbH sowie der Stadt Staufenberg vereinbart, dass fortan alle Rechte und Pflichten hinsichtlich des Betriebs des Windparks auf die Bürgerenergiegesellschaft übertragen werden. Projektentwickler und auch verantwortlich für die Baumaßnahme bleibt jedoch die Max Bögl Eventus GmbH, die sich wiederum für den Bau selbst weiterer Firmen bedient.
Eine weitere Erläuterung dazu, wird an dieser Stelle b.a.w. nicht ausgeführt.

Wie können sich die Bürger/innen beteiligen?
Eines der wesentlichen politischen Ziele, nicht zuletzt, um für den Windkraftausbau eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzeugen, ist die Beteilung der „Betroffenen“ am Ertrag. Genau dafür wurde auch die Bürgerenergiegesellschaft gegründet. Das Beteiligungsmodell sieht nun so aus. Als Gesellschafter an dieser Bürgerenergiegesellschaft firmieren einmal bisher 10 Kommunen und zum Zweiten die „Sonnenland eG“. Diese ist unter anderem auch bereits am Solarpark Buchenberg beteiligt. Das Modell sieht nun etwas vereinfacht wie folgt aus. Von den Gesamtkosten des Windparks (etwas über 30 Millionen €) sollen je 3 Millionen € von den beteiligten Kommunen sowie von der Sonnenland eG als Eigenkapital eingebracht werden. Der verbleibende Betrag wird dann, soweit es nicht noch weitere Beteiligte geben sollte, über Kredite finanziert.
Die Sonnenland eG will nun über ein für das dritte Quartal 22 vorgesehenes Ausschreibungsverfahren die Beteiligung durch Mitgliedschaft eröffnen, so dass auf diese Weise die 3 Millionen € Eigenkapital eingesammelt werden sollen. Das heißt, dass sich interessierte Personen melden können und dabei gleichzeitig eine Summe bieten können, mit der sie sich beteiligen wollen. Sollte nun die Gesamtsumme der „Gebote“ über drei Millionen € liegen, werden nach den Aussagen des Geschäftsführers der Sonnenland eG die Gebote jeweils prozentual gekürzt, so dass die Gesamtsumme von 3 Millionen € nicht überschritten wird.
Man wird also mit seiner eigenen Beteiligung nicht Gesellschafter, sondern lediglich Mitglied der Genossenschaft und unterliegt dann auch nicht den Haftungsrisiken eines Gesellschafters. Manchen unserer Leser/innen dürfte dieses Modell von der Volksbank Mittelhessen her bekannt sein. In welcher Höhe man sich beteiligen kann, das blieb bei der jetzt geführten Diskussion noch offen. Die von der Bürgerenergiegesellschaft erzielten Erlöse gehen dann abzüglich der eingegangenen Verpflichtungen (Kreditrückzahlung, Pacht, 8% Erlösbeteiligung der Stadt Staufenberg, Verwaltungskosten usw.) als Ausschüttungen an die Gesellschafter. Der dann auf die Sonnenland eG entfallende Anteil kann somit an die Mitglieder weitergegeben werden. Überschlägig rechnen die Verantwortlichen zurzeit mit einer Verzinsung der „Einlage“ von 3 bis 4 %.

Bildnachweis: Ingenieur Foto erstellt von freepik - de.freepik.com

« Stadtverordnetenversammlung 16.11.21 Rede zur Verabschiedung des Haushalts 2022 am 14.12.2022 »

Jetzt teilen: