Text: Berndt Dugall

Diese Sitzung unter der Leitung des Stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers Wilfried Schmied umfasste lediglich 7 Tagesordnungspunkte. Trotzdem zog sie sich bis 23:30 Uhr hin, weil mit dem TOP „Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Mittelhessen“ ein schwieriger und gleichzeitig umfassender Sachverhalt zur Entscheidung anstand. Es kam hinzu, dass eine angemessene Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss aus terminlichen Gründen nicht möglich war, so dass sehr gedrängt über weitreichende Fragen diskutiert und abgestimmt werden musste.

Um der Bedeutung dieses Punktes auch hinsichtlich des Berichtes Rechnung zu tragen, habe ich mich entschlossen, hierzu einen gesonderten Text zu verfassen, so dass ich in diesem Beitrag nur auf die anderen Tagesordnungspunkte eingehen werde.
Zunächst berichtete der Jugendbeauftragte der Stadt über verschiedene Aktivitäten. Hierzu gehören ein Ende Februar durchgeführtes Fußballturnier für nicht-vereinsgebundene Mannschaften (12), die Planung der Sommerferienspiele, sowie die Vorbereitungen für den schon seit Jahren durchgeführten internationalen Jugendaustausch.
Der Behindertenbeauftragte der Stadt beklagte u.a. die aus seiner Sicht unzureichende Einbindung in die Arbeitsgruppe zum Thema „Fortführung Sport- und Kulturhalle Treis“ und zum wiederholten Male die fehlende Barrierefreiheit an vielen Bushaltestellen (zu hohe Bordsteinkanten).
Anschließend wurde eine von allen Fraktionen getragene Resolution gegen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine einstimmig verabschiedet.
Danach Stand eine Entscheidung über die künftige Besetzung des Ortsgerichtsvorstehers für den Bezirk Staufenberg an. Hier wurde der einzige Bewerber, Herr Wolfgang Kolb, einstimmig dem Präsidenten des Amtsgerichts Gießen zur Ernennung vorgeschlagen.
Hinweis: Bei den Angehörigen der Ortsgerichte hat die Stadtverordnetenversammlung nur ein Vorschlagsrecht, aber keine Entscheidungsbefugnis, da die Ortsgerichte den jeweils zuständigen Amtsgerichten zugeordnet und nicht Teil der städtischen Verwaltung sind.
Nächster Tagesordnungspunkt war die Kenntnisnahme zum Stand der Liquiditätskredite der Stadt. Hier konnte der Bürgermeister vermelden, dass zum Jahresende keine Kredite in Anspruch genommen werden mussten.
Anschließend ging es um die Bauleitplanung Staufenberg Süd. Ein an der Ecke Siemensstraße/Robert Bosch-Straße im Ortsteil Staufenberg ansässiges Unternehmen möchte sich über das bereits genutzte Grundstück nach Südosten hin erweitern. Hierzu bedarf es gemäß Baugesetzbuch eines Aufstellungsbeschlusses, der einstimmig getroffen wurde. Um welchen Bereich es sich konkret handelt, lässt sich dem beigefügten Kartenausschnitt entnehmen. Betroffen ist der rot eingezeichnete Bereich. Die blau umrandete Fläche stellt geplante Gebäude dar, der grün umrandete Bereich beschreibt einen schützenswerten Baumbestand, der erhalten werden soll (Nutzungsauflage).
Ebenfalls eine Baumaßnahme jedoch anderer Art war Inhalt des nächsten Tagesordnungspunktes „Satzungs- und Feststellungsbeschluss Betriebsgelände Palettenwerk, Daubringer Straße“ (in Mainzlar). Hier betraf die Angelegenheit jedoch weder Erweiterungen noch Änderungen, sondern es ging eigentlich nur darum, einem seit langem bestehenden Zustand der Rechtsunsicherheit eine rechtssichere Grundlage zu verschaffen. Auf diesem Gelände direkt neben der Lumda wurde 1925 ein Sägewerk errichtet. Dies bestand aus einer einzigen Halle und einem daneben befindlichen Lagerplatz für Baumstämme. Die Haupttätigkeit des Sägewerkes – so habe ich es jedenfalls in meiner Kindheit erlebt, da ich nur etwa 100 m davon entfernt gewohnt habe - bestand in der Anfertigung von Dachstühlen. Dieses Sägewerk brannte in den 60er Jahren ab. Danach wurde auf dem Gelände ein Palettenwerk errichtet, welches sich immer weiter vergrößerte. Aus heutiger Sicht hätte dies insbesondere wegen der Nähe zur Lumda nie genehmigt werden dürfen, aber vor fast 60 Jahren galten offenbar noch andere Regeln. Kurzum; seit 2007 bemühte sich die Stadt, mit den Verantwortlichen für die unterschiedlichsten Belange zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Diese Anstrengungen kamen nun zu einem Abschluss. Damit war der Weg frei für die Stadtverordnetenversammlung, sowohl einen zunächst notwendigen Satzungsbeschluss als auch darauf aufbauend einen Feststellungsbeschluss zu fassen. Das Unternehmen hat also jetzt Rechtssicherheit, darf sich aber an diesem Standort nicht erweitern.
Danach folgte die Diskussion bezüglich des Regionalplans Mittelhessen, die wie bereits angemerkt gesondert behandelt wird.
Spannend war dann ein Bericht des Bürgermeisters zum geplanten Radweg zwischen Mainzlar und Treis entlang der Lumda. Hier hatte die Stadt einen Förderantrag gestellt, um diesen Weg, der zurzeit eine reine Schotterpiste darstellt, an manchen Stellen bei nasser Witterung auch nicht leicht zu befahren ist, aber trotzdem viel genutzt wird, in seiner Struktur deutlich zu verbessern. Dieser Antrag wurde abgelehnt, wobei zwei Gründe angeführt wurden. Die geplante Beschichtung mit einer „wassergebundenen Oberfläche“ und dass zwischen den beiden Orten bereits ein Radweg existiere. Gemeint ist hier die Strecke von den Didierwerken über die Sandgrube nach Treis. Die Sinnhaftigkeit dieser Ablehnung möge jede Leserin, jeder Leser für sich selbst entscheiden.

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