Text: Berndt Dugall

Nachdem im ersten Teil bis auf eine Ausnahme alle Tagesordnungspunkte abgehandelt wurden, möchte ich mich nun der Beschlussfassung bezüglich der Änderungen im Entwurf des Regionalplans zuwenden. Vorangestellt sei, dass es eigentlich eine nicht hinnehmbare Zumutung darstellt, wenn ein so komplexes Konstrukt wie es der Regionalplan nun einmal darstellt in einer einzigen Sitzung beraten und beschlossen wird.
Es gab nicht einmal eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss. Wie kontrovers diese Thematik gesehen wird, ließ sich schon allein daran erkennen, dass von 12 Änderungsanträgen, die sich teilweise noch in „Unteranträge“ aufsplitteten, nur etwa die Hälfte einstimmig beschlossen wurde, wohingegen es bei anderen zu mehr oder weniger knappen Mehrheiten kam. Dabei fiel auf, dass man das Abstimmungsverhalten nicht unbedingt an Fraktionszugehörigkeiten festmachen konnte, sondern hier offensichtlich persönliche Überzeugungen eine nicht unwichtige Rolle spielten.
Über die Grundzüge des Regionalplans und seine erkennbaren Auswirkungen für Staufenberg hatte ich ja schon in dem Beitrag vom 31.01. berichtet.
Vorgesehenen Änderungen: Die zwei Bereiche unterscheiden sich deutlichst voneinander. Zum einen geht es um Änderungen von allgemeiner Bedeutung, zum zweiten um solche, die konkret Staufenberg betreffen. Ein Beispiel für einen eher „allgemeinen“ Antrag ist etwa die Forderung, die landwirtschaftlichen Hauptwirtschaftswege im Plan (besser) darzustellen. Dies betrifft nicht konkret Staufenberg, sondern gilt dann für alle Kommunen. Ich möchte – auch um den Artikel nicht zu überfrachten – deshalb auf diese Punkte nicht näher eingehen, sondern mich auf die Änderungsanträge beschränken, die konkret auf Staufenberg bezogen sind.
Dabei lassen sich drei Schwerpunkte definieren;
1. Streichung von Flächen, die aktuell als bebaubar eingestuft werden
2. Ausweisung zusätzlicher bisher im Plan nicht vorgesehener Gewerbeflächen
3. Perspektiven für bisher nicht vorgesehene Baulandentwicklung im Ortsteil Treis

Aus der meinem Bericht vom 31.01.2022 beigefügten Karte war zu entnehmen, wo weitere Bau- bzw. Gewerbeflächen angedacht sind. Aus unterschiedlichen Gründen wurde nun von dem mit der Thematik beauftragten Planungsbüro vorgeschlagen, Teile dieser Flächen wieder herauszunehmen, sie also nicht als bebaubar einzustufen. Welche das sind, ist aus der beigefügten Karte 1 ersichtlich.

Im Kern sollen also die ausgewiesenen Siedlungsflächen östlich des ehemaligen Staufenberger Reitplatzes, nördlich der Landstraße nach Treis am Ortsausgang Mainzlar und am südlichen Ortsausgang Daubringen Richtung Hangelstein verkleinert werden (in der Karte rot durchgestrichen).
Während diese Thematik noch einigermaßen einvernehmlich behandelt werden konnte, kam es hinsichtlich der zweiten Position, Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen, zu intensiven und auch kontrovers geführten Diskussionen. Wir als CDU sehen die Notwendigkeit, über die bereits vorgesehenen Bereiche weitere Gewerbeflächen zu schaffen inzwischen grundsätzlich kritisch, halten aber die vorgeschlagenen Standorte für völlig ungeeignet. Im Einzelnen geht es hier um zusätzliche Gewerbeflächen rund um das bestehende Areal der Didierwerke (RHI). Im Osten sieht der Regionalplan bereits zusätzliche Flächen vor. Das vorhandene Gewerbegebiet darüber hinaus nach Südosten und Norden auszudehnen, halten wir jedoch für falsch. Worum es geht, ist aus der Karte 2 ersichtlich.

Ziffer 1 symbolisiert dort die Absegnung eines bereits bestehenden Zustandes, nämlich die Aufnahme der Fläche des vorhandenen Reifenlagers in den Bestand. Ziffer 2 ist aus unserer Sicht kritisch zu sehen.
Hier geht es darum, hinter DPD und dem Palettenwerk Lemmer weitere Gewerbeflächen in südöstlicher Richtung hangaufwärts zu schaffen. Unbeschadet der grundsätzlichen Problematik halten wir dieses Gelände für ungeeignet. Noch stärker gilt dies für Ziffer 3, Gewerbefläche nördlich der Didierstraße (östlich des ehemaligen „Getränkelagers Schäfer“). Zwar wurde hier schon 2018 von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss gefasst, jedoch muss aus heutiger Sicht diese Entscheidung ernsthaft hinterfragt werden. Die Verfasser/innen des Regionalplans hatten sicherlich gute Gründe, hier ein Gewerbegebiet abzulehnen. Nicht ganz deutlich wurde, was mit Ziffer 4 gemeint ist. Soll es um die Darstellung dessen was bereits vorhanden ist gehen, oder ist auch hier eine Erweiterung hangaufwärts angedacht. Ich hatte schon in meinen zu Beginn der Sitzung gemachten Ausführungen auf die zunehmende Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen hingewiesen.
Wer wissen will, wie sich das Nichtvorhandensein konkret auswirkt, braucht sich aktuell nur in den Lebensmittelgeschäften bei Öl, Mehl und ähnlichen Produkten umzusehen, wo wir in Deutschland offensichtlich nicht in der Lage sind, unsere eigene Versorgung auch nur annähernd sicherzustellen.
Diese Problematik wird ganz besonders durch den 3. Punkt berührt. Wie bereits in dem Artikel von Ende Januar ausgeführt, sind für Treis keinerlei weitere Flächen für Siedlungserweiterung vorgesehen. Hier soll nun zu einem Trick gegriffen werden. Die Flächen rund um die bereits bebauten Teile sind allesamt als „Vorranggebiete (VRG)“ Landwirtschaft/Naturschutz ausgewiesen. Mit dem Änderungsantrag will man erreichen, dass diese in „Vorbehaltsgebiete (VBG)“ umgewandelt werden. Was auf den ersten Blick als rein bürokratischer Prozess erscheint, hat jedoch tiefgreifende Konsequenzen.
Vorranggebiete lassen sich kaum in einem späteren Schritt anderweitig nutzen. Vorbehaltsgebiete können jedoch, wenn man dies nur geschickt genug begründet, auch in Siedlungsflächen umgewandelt werden. Auf diese Weise soll erreicht werden, sozusagen „durch die Hintertür“ doch noch Bauland auch in Treis auszuweisen. Um welche Bereiche es geht, zeigt Karte 3. Wie kontrovers ein solcher Schritt gesehen wird, hat die Abstimmung bewiesen; von 24 anwesenden Stadtverordneten stimmten lediglich 13 mit Ja.

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