Text: Berndt Dugall

Die letzte Stadtverordnetensitzung war durch eine umfangreiche Tagesordnung gekennzeichnet, die jedoch relativ zügig und weitgehend einvernehmlich abgearbeitet werden konnte.
Im Bereich „Anfragen und Mitteilungen“ wies der Bürgermeister unter anderem noch einmal auf die jetzt bevorstehende Umwandlung der Landstraße zwischen Daubringen und Lollar in eine Fahrradstraße hin (wirksam ab 14.05.). Die Konsequenzen daraus sind nicht unbeachtlich. Diese Umwandlung bedeutet, dass der Radverkehr absoluten Vorrang hat und für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Besonders wichtig ist zusätzlich, dass Radfahrer, auch wenn sie langsamer fahren, nicht mehr überholt werden dürfen. Der Grund liegt darin, dass nach der StVO der Abstand zwischen PKW und Fahrrad mindestens 2m betragen muss. Da die Straße jedoch insgesamt nur 4m breit ist, kann dieser Abstand praktisch nicht eingehalten werden. Allerdings handelt es sich zunächst um einen auf 6 Monate befristeten Versuch. Wie es danach weitergeht, muss man sehen.
Moniert wurde zudem vom Stadtverordneten Schmied der schlechte Zustand der Großen Busecker Straße in Treis, die demnächst ausgebessert werden soll.
Anschließend stellte Herr Wolf vom Planungsbüro Fischer zunächst die rechtlichen Grundlagen der Flächen- und Bauplanung dar, was als reine Information zu sehen ist. Daran schlossen sich Überlegungen an, wie das RHI Gelände in Mainzlar zukünftig genutzt werden könnte, falls RHI dort seinen Betrieb einstellt. Wann dies genau der Fall sein wird, weiß man jedoch nicht. In der Vergangenheit haben sich bekanntlich etliche vorab genannte Termine einer Werkschließung als nichtzutreffend erwiesen. Um aber eine bessere Grundlage zu haben, beschloss die Versammlung, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
Der nächste Tagesordnungspunkt betraf die interkommunale Zusammenarbeit – primär im Kreis Gießen – zum Thema „Cybersicherheit“. Wer die Nachrichten auch nur halbwegs regelmäßig verfolgt, weiß, dass Hackerangriffe auf digitale Infrastruktur ein zunehmendes Problem darstellen. Deswegen sind hinreichende Abwehrmaßnahmen eine schlichte Notwendigkeit. Keine Kommune im Kreis ist jedoch in der Lage, sich hier abzusichern, so dass eine gebündelte Aktion eindeutig der vernünftigste Weg ist. Die Gesamtkosten für die vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich für den Kreis auf ca 172.000 €/Jahr, wovon die Hälfte auf die teilnehmenden Kommunen umgelegt werden soll. Da als Schlüssel die Einwohnerzahl festgelegt wurde, muss sich die Stadt Staufenberg mit 2671 € beteiligen; sicherlich gut angelegtes Geld.
Ein weiterer, für viele Familien nicht unwichtiger Punkt betrifft die Änderung der „Kostenbeitragssatzung für die Kindertagesstätten“. Hier geht es darum, die Kosten für das Mittagessen von Einzelabrechnung auf einen monatlichen Pauschbetrag umzustellen (80 €). Diese Änderung wurde nach Aussage des Bürgermeisters mit dem Gesamtelternbeirat vorab abgestimmt. Die Versammlung stimmte dann ohne Gegenstimmen zu.
Anschließend ging es um den Bericht über die wirtschaftliche Betätigung der Stadt an diversen Projekten 2021 (z.B. Energiegesellschaft Lumdatal, Zweckverband Hallenbad, interkommunales Gewerbegebiet Heskem), um nur einige zu nennen. Dieser wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Danach musste über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 entschieden werden. Auffallend ist hierbei der große Zeitverzug bei diesen Prüfungsberichten. Dem Bericht wurde zugestimmt, und der Bürgermeister stellte in Aussicht, dass daran gearbeitet wird, den zeitlichen Abstand zu verkürzen.
TOP 9 „Überprüfung der wirtschaftlichen Betätigung nach § 121 HGO“. Hintergrund ist hier, dass die Stadt gehalten ist, einmal innerhalb einer Wahlperiode zu überprüfen, inwieweit ihre wirtschaftliche Betätigung noch die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO erfüllt und inwieweit die Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.
Die letzte Überprüfung fand in der letzten Wahlperiode 2018 statt, so dass jetzt eine neue Beschlussfassung anstand. Auch hier wurde einstimmig votiert.
TOP 10 Beteiligung der Stadt am Windpark: Wie ja allseits bekannt, werden zurzeit 3 Windparkanlagen Im Norden der Gemarkung nahe der Grenze zu Hachborn errichtet. Dieser Windpark wird von der Energiegesellschaft Lumdatal GmbH betrieben, der u.a. etliche Kommunen als Gesellschafter angehören. Vorgesehen war hierfür eine Beteiligung in Höhe von 280.000,-- €, die auch in den Haushalt eigestellt wurde. Inzwischen haben sich die Baukosten jedoch erheblich verteuert, so dass dieser Betrag auf bis zu 350.000€ erhöht werden müsste. Auch hier wurde einstimmig votiert.
Weiterhin ging es um die Genehmigung von Mittelüberschreitungen im Haushalt 21. Dazu muss man wissen, dass ein Haushaltsplan immer nur eine Art Leitfaden für den Umgang mit den Finanzmitteln der Stadt sein kann. Er beruht auf Annahmen und Einschätzungen, die nicht immer tatsächlich auch so eintreffen. Angedachte Maßnahmen können sich verzögern, unvorhergesehene Ereignisse können plötzlich nicht eingeplante Kosten verursachen, Zuweisungen können höher oder niedriger ausfallen als vorher geschätzt. Dies alles führt zu Veränderungen, die „Anpassungen“ zur Folge haben. Als erfreulich ist zunächst festzuhalten, dass sich die ursprüngliche Planung von einem Defizit in Höhe von ca 687.000 € nun in einen Überschuss von 434.000 € verwandelt hat. Dies ist teilweise auf Minderausgaben zurückzuführen, im Wesentlichen jedoch auf höhere Einnahmen (Mittelzuflüsse bei Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Grundstücksverkäufen und Kreiszuweisungen).
Weiterer Punkt war die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Energiegesellschaft Lumdatal in Höhe von 50.000 €. Hier ist der Hintergrund, dass die Gesellschaft 2012 zwei Bankdarlehen aufgenommen hatte, deren Zinsbindung im Juni diesen Jahres ausläuft. Es besteht jedoch noch eine Restschuld von 1,1 Millionen Euro. Ziel ist es nun, anstatt mit der Bank über neue Konditionen zu verhandeln, diese Restschuld durch weitere Einlagen der Gesellschafter abzulösen, die sich dann auch mit jeweils 3% verzinsen. Der städtische Haushalt muss durch diese Maßnahme jedoch nicht zusätzlich belastet werden, da eine Gegenfinanzierung problemlos möglich ist. Im Haushalt 22 sind u.a. 820.000 € für den Bau eines Radweges zwischen Mainzlar und Treis eingeplant, die nicht benötigt werden, da der Bau ja zunächst nicht genehmigt wurde.
Abschließend stand noch ein Antrag der FDP auf der Tagesordnung, hinsichtlich der Qualität der Kindergartenleistungen eine Elternbefragung durchzuführen. Da in diesem Antrag noch einige Punkte unklar waren (wer soll die Befragung durchführen, mit welchen Kosten ist zu rechnen) wurde beschlossen, das Thema auf die nächste Sitzung zu verschieben.
Berndt Dugall

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