Zu Besuch bei der RHI Mainzlar: Dr. Berndt Dugall (l.) & Michael Schneider (r., Produktionsleiter)

In den letzten Monaten hat sich bezüglich der Weiterführung des RHI-Werkes in Mainzlar einiges bewegt. Wie bekannt, hat RHI dieses Vorhaben an die Bedingung geknüpft, dass zukünftig zumindest die Rohstofflieferungen mit der Bahn und nicht mehr per LKW vorgenommen werden. Nun ist die Wiederinbetriebnahme einer zumindest vorübergehend stillgelegten Bahnstrecke zwar kein Hexenwerk, aber auch kein „Pappenstiel“. Hier sind vier teilweise unterschiedliche Themenkreise von Relevanz:
• Finanzierung,
• Antragstellung auf Wiederinbetriebnahme
• Genehmigung
• Träger der laufenden Kosten

Schon seit Monaten war klar, dass von mehreren Seiten folgendes Konstrukt ins Spiel gebracht worden ist. Die Kosten für die Wiederinbetriebnahme (aktuell steht eine Zahl von 1,29 Mio. € im Raum) sollen im Wesentlichen von der „Öffentlichen Hand“ aufgebracht werden. Den Betrieb der Strecke will die Hessische Landesbahn (HLB) übernehmen, wobei die dafür jährlich anfallenden Kosten (ca 40.000 €) grundsätzlich von RHI getragen werden.
Während hinsichtlich der Finanzierung schon vor etlichen Wochen Einvernehmen zwischen Land, Kreis und Stadt erzielt werden konnte (die Stadtverordneten durften davon jedoch nichts wissen!), war die Antragstellung noch eine „offene Flanke“. Einen solchen Antrag auf Wiederinbetriebnahme kann nur der Eigentümer einer Bahnstrecke stellen. Dies ist aber noch die Deutsche Bahn, die an dieser Maßnahme keinerlei Interesse hat. Nun hat jedoch Anfang dieser Woche das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen verlauten lassen, dass die Bahn den in Rede stehenden Streckenabschnitt an die HLB verkauft.
Damit wurde das letzte Hindernis für ein Genehmigungsverfahren aus dem Weg geräumt. Laut Mitteilung des Ministeriums vom 03.11.2022 werden die 5 nunmehr noch an der Sache beteiligten Institutionen (Land, HLB, RHI, Kreis, Stadt) am 09. November einen gemeinsamen Vertrag folgenden Inhalts unterzeichnen.
Die Finanzierung der Wiederinbetriebnahme, die ab Januar 24 vorgesehen ist, wird gemeinsam von Land, Kreis und Stadt getragen, wobei das Land den Hauptanteil von 1,2 Mill. € übernimmt. Der Rest wird von Kreis und Stadt nach einem im Vertrag festgelegten Schlüssel übernommen. Die Kosten für den auf dem Werksgelände von RHI liegenden Gleisanteil übernimmt jedoch das Unternehmen.
Die jährlichen Betriebskosten in Höhe von ca. 40.000 € übernimmt ab 2026 in voller Höhe RHI. Da das Unternehmen aber erst nach und nach die Kapazitäten erweitert, die HLB jedoch die Betriebskosten schon ab dem ersten Tag der Wiederinbetriebnahme ersetzt haben möchte, haben sich die beteiligten Parteien darauf geeinigt, dass Stadt und Kreis in den ersten beiden Jahren einen Zuschuss von insgesamt 20.000 €/Jahr an die HLB zahlen. Damit ist der Weg geebnet, dass die HLB beim Regierungspräsidenten einen Antrag auf Wiederinbetriebnahme stellen kann. Bei dem Besuch unserer Fraktion in Begleitung des RP, Dr. Christoph Ullrich im September 22 bei RHI hatte dieser bereits eine zügige Bearbeitung des Antrags zugesagt, sobald die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.
Eine besondere Pointe am Rande: Wenn Landrätin und Bürgermeister am 09.11.2022 den Vertrag mitunterzeichnen, so dürften sie das eigentlich gar nicht, da ihnen hierzu die parlamentarisch notwendige Legitimation fehlt. Man hilft sich hier insoweit aus der Klemme, dass die getätigte Unterzeichnung erst wirksam wird, nachdem auch die hierfür zuständigen Parlamente (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung) dem Vertrag zugestimmt haben. Im Falle der Stadt wird der Vorgang deshalb mit höchster Wahrscheinlichkeit am 22.11.22 auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung stehen. Wie sich dies im Kreistag dann darstellen wird, bleibt abzuwarten.
Berndt Dugall

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