Text: Dr. B. Dugall

Die heutige Sitzung dient im Wesentlichen dazu, einen entscheidenden Fehler der letzten Sitzung zu beheben. Nach erfolgter Wahl wurde es versäumt, die aufgrund des Wahlergebnisses notwendige Sitzverteilung im Magistrat korrekt vor-zunehmen. Stattdessen wurde der Fraktion FW ein Sitz zu viel, der CDU-Fraktion ein Sitz zu wenig zugeteilt. Da kurz danach auch schon die neuen Magistratsmitglieder ernannt und vereidigt wurden, war das Kind sozusagen „in den Brunnen gefallen“, und es geht jetzt um die Behebung des Problems. Ich kann für mich in Anspruch nehmen, dass ich wohl der Erste war, der den Fehler erkannt und auch die notwendigen Schritte zu seiner Beseitigung eingeleitet hat. Erkannt haben diesen Fehler vielleicht auch andere, die es dann jedoch wohl vorgezogen haben, darüber nichts nach außen dringen zu lassen, vielleicht in der Hoffnung, das Ganze würde nicht auffallen. Nun ist über die Beseitigung des Mangels zu entscheiden, und zwar auf Basis der eingegangenen Widersprüche. Dass diesen stattzugeben ist, zumindest soweit sie sich gegen die vorgenommene Sitzverteilung richten, dürfte unstrittig sein, zumal die Richtigkeit der Widersprüche auch von der Kommunalaufsicht uneingeschränkt bestätigt wurde.
Da zumindest ich den Anspruch habe, dass nicht nur die von uns getroffenen Entscheidungen, sondern auch die dahinter liegenden Motivationen durchaus für diejenigen, die uns gewählt haben, transparent sein sollen, halte ich es für geboten, die Öffentlichkeit ein bisschen aufzuklären.
Das Problem lässt sich an einem Beispiel anschaulich erläutern. In einer Straße werden drei Pakete in drei benachbarte Häuser geliefert. In einem Paket müssten sich sechs, im nächsten drei und im dritten 1 Artikel befinden. Nun wird je-doch aufgrund eines Fehlers ein Artikel, der für Haus 2 bestimmt wäre, in das Haus drei geliefert. In den normalen nachbarschaftlichen Verhältnissen würde man das so lösen, dass die fehlerhafte Lieferung dorthin gebracht wird, wo sie hingehen müsste und die Sache wäre erledigt. In unserem Fall sagt nun aber der Empfänger in Haus 3, da er den Artikel in seinem Paket gefunden habe, besteht er darauf, ihn auch zu behalten. Zur Lösung gibt es nun einmal die Möglichkeit, den „falschen“ Besitzer zu zwingen, den Artikel herauszugeben. In unserem Fall hieße das, die fehlerhaft erfolgte Ernennung für nichtig zu erklären, und die korrekte Ernennung vorzunehmen. Damit wäre der Vorgang abgeschlossen. Allerdings könnte die so betroffene Person prinzipiell Rechtsmittel einlegen, die aber keinerlei aufschiebende Wirkung hätten.
Offensichtlich hat man jedoch von wem auch immer initiiert in der Stadt Staufenberg beschlossen, möglichst einen anderen Weg zu wählen. Deshalb wurde die zuständige Kommunalaufsicht gebeten, rechtlich zu prüfen, ob das Problem auch zu lösen sei, indem man den Magistrat vergrößert. Dies ist der ausschließliche Grund für den heutigen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung. Es ist nämlich nicht so, dass die Kommunalaufsicht von sich aus diesem Weg vorgeschlagen hätte, sondern sie hat sozusagen auf Anforderung lediglich geprüft, ob auch dieser möglich sei und dies bejaht. Damit sähe die Lösung jetzt, um bei meinem Beispiel zu bleiben so aus, dass in Haus 2 der bisher fehlende Artikel noch geliefert wird, Haus 3 seine ihm nicht zustehende Lieferung behalten darf und Haus 1 sozusagen als Ausgleich auch noch einen weiteren Artikel bekommt. Diese Metapher soll dann in der kommenden Sitzung umgesetzt werden, deshalb die Erhöhung der Magistratssitze.
Für uns als CDU bedeutet dies, dass wir anstelle von 3 Sitzen in einem 10köpfigen Magistrat dann 3 Sitze in einem 12köpfigen Magistrat haben werden, also eine gravierende Verschlechterung. Es kommt hinzu, dass bisher nicht geprüft wurde, ob eine Änderung der Sitze des Magistrats eine einfache Nachbenennung auf Basis eine unter andere Rahmenbedingung durchgeführten Wahl zulässt, oder ob dann nicht insgesamt neu zu wählen wäre. Somit dürften Überlegungen, ob das geplante Vorgehen rechtlich haltbar ist, sicher noch zu überprüfen sein. Außerdem ist anzumerken, dass mit der angedachten Erweiterung die Stadt, bezogen auf ihre Einwohnerzahl einen wirklich aufgeblähten Magistrat besäße. Staufenberg steht hinsichtlich seiner Einwohner von den 18 Kommunen im Kreis an 14. Stelle. Hinsichtlich der Anzahl der Magistratssitze wäre es hingegen dann einsame Spitze. Schon mit 10 Magistratsmitgliedern sind wir ganz vorne mit dabei.
Als Fazit ist festzuhalten, dass mit der heute einzuleitenden Erweiterung des Magistrats offensichtlich ein Weg beschritten werden soll, der sachlich und fachlich durch Nichts gerechtfertigt ist. Über die wahren Gründe ließe sich nur spekulieren, was ich jedoch an dieser Stelle unbedingt vermeiden möchte. Wir als CDU werden die vorgesehene Erweiterung konsequent ablehnen; wir gehen aber davon aus, dass sie wohl trotzdem eine Mehrheit finden wird. Welche Konsequenzen wir daraus wiederum ziehen werden, darüber möchte ich an dieser Stelle ebenfalls nicht spekulieren. Man kann sich gegen noch zu treffende Entscheidungen nur argumentativ zur Wehr setzen, gegen getroffene Entscheidungen gibt es hingegen auch noch andere Möglichkeiten.

Staufenberg; 18.05.21
Dr. B. Dugall
Fraktionsvorsitzender CDU Staufenberg

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