Wie bereits in den letzten Tagen mehrfach in der Presse berichtet wurde, kam es in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg bei der Interpretation des Wahlergebnisses für die personelle Besetzung des Magistrats zu einem gravierenden Fehler durch den Wahlausschuss. Hierdurch wurde der CDU-Fraktion ein ihr zustehender Magistratssitz zunächst vorenthalten. Einem Kandidaten der Freien Wähler jedoch wurde ein Magistratssitz - ohne Legitimation - zugesprochen.

Der eindeutig nicht gewählte Kandidat der FW wird als Ehrenbeamter zum Stadtrat ernannt und vereidigt. Mit der Berufung erklärt er, sich jederzeit für die freiheitlich demokratische Staatsordnung einzusetzen. Das beinhaltet im Verständnis der BürgerInnen doch selbstverständlich auch die Akzeptanz von demokratisch legitimierten Wahlergebnissen. Aber offenbar trifft dieser Anspruch in der Stadt Staufenberg eben nicht auf alle zu.

Für das allgemeine Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden der BürgerInnen kann es in dieser Situation doch nur zwei angemessene und richtige Reaktionen geben: sofortiger freiwilliger Rücktritt des nicht gewählten Stadtrates oder Widerruf der Ernennung ! Aber doch bitte nicht eine künstliche Aufblähung des Magistrates ohne materielle Begründung und die nachträgliche Legalisierung einer unrechtmäßigen, nicht durch das Wahlergebnis legitimierten Ernennung.

Hier wird von der neuen Koalition von SPD / GAL und FDP aus Angst vor einer rechtlichen Auseinandersetzung der Verbleib eines zu unrecht ernannten Kandidaten zum Stadtrat geduldet. Ja es wird auch jetzt noch zu allem Überfluss durch die aus fachlichen Gründen nicht zu rechtfertigende Aufblähung der Magistratssitze das bedenkliche Verhalten eines Stadtratskandidaten der FW befördert. Der ursprünglich zu Unrecht ernannte Stadtrat bleibt im Amt. Durch die Erweiterung des Magistrates im Rahmen der Hauptsatzung wurde dies nun zementiert. Dies macht sprachlos, vielleicht auch wütend, in jedem Fall ist der Umgang mit dem Vorgang durch die Koalition verantwortungslos.

Die Koalition und die FW-Fraktion wiederholen in der öffentlichen Diskussion mantraartig die Argumentation, das Ergebnis der Kommunalwahl müsse sich in der Magistratsbesetzung wiederfinden. Die Hessische Gemeindeordnung als gesetzliche Grundlage für die Wahl der Magistratsmitglieder entkoppelt aus guten Gründen die Wahl des Parlamentes von dem magistralen Besetzungsverfahren, um die Führung der Verwaltungsgeschäfte von einem politischen Mandat zu trennen. Das ist letztlich die Umsetzung des Prinzips der Gewaltenteilung auf kommunaler Ebene.

Für die BürgerInnen bleibt letztlich ein fataler Eindruck zurück: wenn den politisch Verantwortlichen ein Wahlergebnis nicht gefällt, dann wird kurzerhand die gesetzliche Grundlage (hier die kommunale Hauptsatzung) den eigenen Interessen folgend angepasst.

Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in einer sehr sachlichen und engagierten Diskussion auf diese Problematiken hingewiesen. Leider fanden die überzeugenden Argumente gegen die Änderung der Hauptsatzung bei den übrigen Fraktionen wohl aufgrund machtpolitischer Interessen oder Koalitionszwängen kein Gehör.

In der Öffentlichkeit wird immer wieder die Vertrauenskrise in die Politik bedauert. Verehrte Stadtverordnete der SPD / GAL / FDP und Freien Wähler, die sich mehrheitlich für den vermeintlich einfachen Weg entschieden haben: genau durch ein solches Verhalten entstehen Vertrauenskrisen in unserer Gesellschaft und in die Politik.

Wir brauchen aber dringend das Vertrauen der BürgerInnen in die gesellschaftlichen Institutionen. Nur so kann unser Gemeinwesen funktionieren und wir können die großen Herausforderungen unserer Zeit meistern.

Das sind wir im Übrigen allen schuldig, die an den Rechtsstaat, Gerechtigkeit und die demokratische Grundordnung glauben und diese verteidigen. Aber, und hier tragen die Stadtverordneten eine ganz besondere Verantwortung: das sind wir auch gerade den jungen Menschen schuldig, für die in der Öffentlichkeit stehenden Funktionsträger Vorbilder sein sollten. Und genau an diesem Anspruch sind die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung von SPD / GAL / FDP und FW in der denkwürdigen Sitzung am 18.05 aus eigennützigen Gründen mehrheitlich gescheitert.

« Stellungnahme der CDU-Fraktion Bericht zur Stadtverordnetensitzung am 01. Juni 21 »

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