Text: Dr. B. Dugall

Diese Sitzung war insofern als außergewöhnlich zu bezeichnen, weil es sich nicht um einen regulären Termin handelte, sondern – wenn man so will – um die Notwendigkeit, einem erheblichen Fehler in der letzten Stadtverordnetensitzung vom 04. Mai irgendwie abzuhelfen. Manche werden sich daran erinnern, dass es in dieser Sitzung zu einer falschen Verteilung der Magistratssitze kam, so dass der Gruppe FW zu Unrecht ein 2. Sitz zugesprochen wurde und der CDU ein 3. Sitz vorenthalten wurde. Da von unserer Seite deshalb drei Widersprüche gegen die Feststellung der Sitzverteilung eingegangen waren (Dugall, Schmied, Knoll), musste darüber entschieden werden.
Bevor es jedoch dazu kam, gab der Bürgermeister zunächst bekannt, dass der städtische Bauhof in Treis mehrere Ruhebänke instandgesetzt habe und wies auch darauf hin, dass nach seiner Auffassung eine Änderung der Geschäftsordnung angestrebt werden müsste, weil die bisher geltende Ladungsfrist von 8 Kalendertagen für die Gremien zu terminlichen Problemen führen würde. Wir hatten noch darüber informiert, dass wir einen Antrag bezüglich der baulichen Nutzung des Geländes der ehemaligen Gärtnerei Heyer in Treis eingebracht haben, der zunächst in den HFA gehen soll.
Ein weiterer Diskussionspunkt und auch Gegenstand eines Widerspruchs (Knoll) war der bei der Ernennung der neuen Magistratsmitglieder nicht durchgeführte, aber von der HGO vorgeschriebene Handschlag. Eigentlich aus meiner persönlichen Sicht eine Petitesse, die sich jedoch juristisch immer weiter hochschaukelte. In einem Vorgespräch war es aber möglich, den Stadtverordnetenvorsteher davon zu überzeugen, dass ein Nachholen dieser Geste sicher zur allgemeinen Befriedung beitragen würde. So geschah es dann auch zu Anfang der Sitzung, und der darauf bezogene Teil des Widerspruchs (Knoll) wurde zurückgezogen.
Über die Widersprüche zur Sitzverteilung wurde anschließend länger und auch sehr kontrovers diskutiert. Eigentlich war der Sachverhalt glasklar, aber die Lösungswege waren sehr unterschiedlich. Die Mehrheitsfraktion hatte sich dafür entschieden, die Lösung über eine nochmalige Erhöhung der Magistratssitze zu suchen. Bereits in der Sitzung vom 27.04. wurde deren Zahl von seinerzeit 9 auf 10 aufgestockt. Dies geschah ausschließlich, um der Mehrheitsfraktion aus SPD/GAL/FDP, die im Stadtparlament nur über eine 1-Stimmen Mehrheit verfügt, wenigstens im Magistrat einen Vorsprung von 2 Stimmen zu sichern. Nun soll sie auf 12 aufgestockt werden, womit die fünftkleinste Kommune des Kreises Gießen dann den mit Abstand größten Magistrat besitzen wird. Dadurch soll es möglich werden, der FW zu 2 Sitzen zu verhelfen und der Mehrheitsfraktion weiterhin einen Vorsprung von 2 Stimmen zu sichern.
Wir haben uns mit einer Vielzahl sachlicher Argumente gegen diese Lösung ausgesprochen, die jedoch vom Bürgermeister und seiner ihn stützenden Mehrheit als die Beste unter mehreren schlechten Lösungen bezeichnet wurde.
Die Widersprüche wurden dann bei 6 Enthaltungen (!) ansonsten einstimmig gebilligt. Daraufhin stellte der Stadtverordnetenvorsteher die korrekte Sitzverteilung 6 SPD/GAL/FDP, 3 CDU und 1 FW fest. Die eigentlich ebenfalls vorgesehene anschließende Ernennung unseres dritten Vertreters Michael Fritz wurde auf die nächste Sitzung verschoben, da nach den Worten des Stadtverordnetenvorstehers es vermieden werden soll, direkt nach einer Entscheidung Ernennungen vorzunehmen, ohne noch einmal die gesamten Umstände prüfen zu können. Bleibt abzuwarten, ob dieses Argument dann in der kommenden Sitzung am 01.06. auch noch gilt.
Die Abstimmung über die Änderung der Hauptsatzung wurde dann mit 7 Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Wie dies alles letztlich zu bewerten ist, lässt sich an einer kleinen Episode festmachen. Ein Mitglied der Mehrheitsfraktion äußerte sich nach der Sitzung dahingehend „ich schäme mich dafür, der Erhöhung zugestimmt zu haben“. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Blieb zum Schluss noch unser Antrag auf Einführung einer Aufwandsentschädigung für die Aktiven in der freiwilligen Feuerwehr. Timo Bienko machte noch einmal deutlich, dass aktive Feuerwehrleute hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegenüber anderen „Ehrenamtlichen“ eine Sonderstellung aufweisen, da sie auf Anforderung (Alarm) tätig werden müssen und über ihre Einsätze nicht selbst bestimmt entscheiden können. Hinsichtlich der finanziellen Deckung wurde darauf verwiesen, dass es durchaus Spielraum in der Gebührensatzung für die Feuerwehr gibt, da diese Satzung seit 2001 nicht mehr angepasst wurde. Letztlich einigte man sich aber darauf, den Antrag zur weiteren Behandlung zunächst in den HFA zu verweisen, der in der kommenden Woche tagen wird.

« Beschlüsse der konstituierenden Sitzung vom 04. Mai Stellungnahme der CDU-Fraktion »

Jetzt teilen: