In der zu Beginn durchgeführten Fragestunde ging es hauptsächlich um den behindertengerechten Ausbau einiger Bushaltestellen in der Stadt sowie die Bekanntgabe des Bürgermeisters, dass ab sofort bei der Stadtverwaltung für bis zu vierzehn Tagen E-Bikes einschließlich Lastenfahrrädern ausgeliehen werden können. Daran schloss sich ein umfangreicher Bericht des Jugendbeauftragten der Stadt an, der die in den letzten Monaten durchgeführten Aktivitäten darstellte, sowie weitere Planungen für die nächste Zeit aufzeigte. Insgesamt eine überzeugende Darlegung, die zeigt, dass sich mit entsprechendem Engagement einiges im Sinne der Jugendlichen verwirklichen lässt.
Anschließend wurde als Informationsveranstaltung das Tourismusförderkonzept „Gießener Lahntäler“ durch die Projektmanagerin vorgestellt. Unter „Gießener Lahntäler“ sind hierbei die Flüsschen Lumda, Wieseck und Salzböden einschließlich des zugehörigen Abschnitts der Lahn sowie die daran liegenden Kommunen Lollar, Staufenberg, Allendorf/Lda, Rabenau, Buseck und Reiskirchen zu verstehen. Wer sich über die vielfältigen angedachten und teilweise auch schon umgesetzten Aktivitäten näher informieren möchte, dem sei die Webseite www.giessener-lahntaeler.de empfohlen, die einen umfassenden Überblick gibt.
Danach wurde über eine von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Änderung der Schriftführung in den jeweiligen Sitzungen abgestimmt, die einstimmig angenommen wurde.
Etwas schwieriger gestaltete sich die Diskussion über eine neue, von der Verwaltung erarbeitete Geschäftsordnung. Bereits eine Woche zuvor im HFA gab es unterschiedliche Meinungen zu den vorgeschlagenen Änderungen, wobei aus unserer Sicht drei Punkte herausstachen:
• Fristen für die Einladung zu Sitzungen: Hier wurden statt bisher acht nur noch drei Kalendertage vorgeschlagen und zudem Magistrat und Bürgermeister die Möglichkeit eingeräumt, Vorlagen auch noch am jeweiligen Sitzungstag einzureichen. Im HFA war dann erreichbar, dass die Ladungsfrist auf 5 Kalendertage erweitert wurde.
• Aufteilung der Tagesordnung in einen jeweiligen Teil A und B, wobei über alle Tagesordnungspunkte in A „en bloc“ abgestimmt werden kann.
• Unterschiedliche Behandlung von Jugend- und Seniorenbeirat sowie Ortsbeiräten hinsichtlich des Rederechts.
Da aus unserer Sicht insbesondere die Regelung mit Vorlagen erst am Sitzungstag nicht zumutbar ist, haben wir gegen den vorgeschlagenen Entwurf gestimmt, der jedoch mit Mehrheit verabschiedet wurde.
Danach ging es um die Beteiligung der Stadt an einem Projekt des Landkreises Gießen „Jugendgerechte Städte und Gemeinden und jugendgerechter Landkreis Gießen – Jugendpolitik für die guten Orte von morgen“. Diese wurde einstimmig beschlossen.
Anschließend standen Wahlen für die Ortgerichte Staufenberg 1 (Staufenberg) und Staufenberg 2 (Treis) zur Abstimmung. Ich konnte im HFA durchsetzen, dass sich die zu wählenden Mitglieder in der Stadtverordnetensitzung jeweils kurz vorstellten. Für Staufenberg 1 wurde als Schöffe und erster Vertreter des Vorstehers Herr Wolfgang Kolb bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen (kamen allesamt nicht von unserer Fraktion) gewählt.
Im Ortgericht Treis waren sowohl der Vorsitz als auch die 1. Stellvertretung neu zu wählen. Für den Vorsitz kandidierte Herr Günter Kröck, der dieses Amt schon lange ausübt. Er wurde einstimmig wiedergewählt. Für die Stellvertretung lag als einzige Bewerbung die von Frau Karin Ruhrig vor, die sich bedauerlicherweise nicht vorstellte, da sie verhindert war. Hier gab es aus unserer Sicht im Vorfeld gewisse Vorbehalte, da auch unsere Treiser Mitglieder von Fraktion und Magistrat die Person allesamt nicht kannten. Gewählt wurde sie schließlich bei 5 Enthaltungen und 1 Gegenstimme.
Weiter ging es mit der Kenntnisnahme eines umfangreichen Berichts des Landesrechnungshofes unter dem Titel Haushaltsstruktur 2020: Städte und Gemeinden II“. Hierin wurden für die Jahre 2015 bis 2019 insgesamt 18 hessische Kommunen unterschiedlicher Größenordnung – darunter aus dem Kreis Gießen neben Staufenberg noch Lollar und Laubach – miteinander vergleichen, wobei Finanzen, Infrastruktur, Personal, aber auch zukünftige Entwicklungschancen große Blöcke bildeten. Für mich als Neuling ist dabei schon erstaunlich, dass die Ergebnisse dieses Berichts keinerlei Debatte auslösten, sondern das Ganze wurde irgendwie hingenommen. Ich habe vor, falls die Fraktion zustimmt, in Kürze eine Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse auf unserer Homepage zu veröffentlichen, wobei es mir nicht um eine wie immer geartete Kritik geht, sondern lediglich um den Versuch, die dort aufbereiteten Ergebnisse in konzentrierter Form mit einigen Anmerkungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Als nächstes stand die Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 zur Abstimmung. Diese Vorlage wurde einstimmig gebilligt, zumal der Haushalt einen deutlichen Überschuss aufweist, der sicherlich in Teilen gut für die Abdeckung zu erwartender Lücken im Etat 2021 verwendet werden kann.
Zitat aus der Stellungnahme der Finanzabteilung: „[Es] kann festgestellt werden, dass die Stadt Staufenberg trotz sinkender Erträge aus Gewerbesteuer und Einkommensteueranteile erneut ein positives Jahresergebnis erzielt hat. Dies liegt vor allem an der Gewerbesteuerkompensation
(€ 464.658, - ) und der Corona-Hilfe“ des Landkreises (€ 214.523, -)“.
Danach folgte die Beschlussfassung über einen Antrag auf eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von € 15.000,-. Dabei ging es um eine Überbrückungsfinanzierung für ein Programm der CBES Lollar zur Förderung von Schülerinnen und Schülern ohne berufliche Perspektive. Die dafür bisher genutzten Fördermittel sind 2020 ausgelaufen, ein neues Förderprogramm steht erst ab 2022 zur Verfügung. Beabsichtigt ist, dass die Kosten in Höhe von € 60.000,- zur Hälfte von der Agentur für Arbeit und zu jeweils einem Viertel von den Städten Staufenberg und Lollar getragen werden. Der Antrag wurde einstimmig mit der Maßgabe beschlossen, dass auch die Stadt Lollar ihren Beitrag leistet.
Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt wurde der langjährige ehemalige Wehrführer der Feuerwehr in Treis, Herr Günter Euler-Becker, einstimmig zum Ehrenwehrführer ernannt.
Danach Stand ein Förderantrag zur Entwicklung eines „energetischen Quartierskonzepts für den Stadtteil Treis zur Abstimmung. Ich zitiere hier aus der Vorlage: „Für große Teile des Stadtteils Treis ist die Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts geplant. Bei einem solchen geht es im ersten Schritt darum zu untersuchen, wie ein Gebiet sich im Hinblick auf energetische, soziale und demografische Gesichtspunkte zukunftsfähig entwickeln kann. Dabei findet eine intensive Analyse aller Gebäude im Quartier sowie eine enge Einbindung der Bevölkerung statt“. In diesem auf Kosten von € 100.000,- ausgelegten Programm müsste die Stadt einen Eigenanteil von € 5.000,- tragen, was ebenso einstimmig befürwortet wurde.

Eine ähnliche Thematik enthielt der nächste Punkt „Kampagne zur aufsuchenden Energieberatung“.
Um besser zu verstehen, um was es hier gehen soll, sei auch wieder aus der Vorlage zitiert. „Die Kampagne „Aufsuchende Energieberatung“ der Landes Energie Agentur (LEA) Hessenrichtet sich an die hessischen Kommunen und soll dazu beitragen, die energetische Sanierungsquote in Hessen zu verdoppeln, um so einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Staufenberg wäre eine der ersten 15 Kommunen, die von dieser Leistung profitieren könnte. Zur Unterstützung der Kommunen arbeitet die LEA mit externen Dienstleistern zusammen, welche bereits viele Jahre Erfahrung in der aufsuchenden Energieberatung in einer Vielzahl von Kommunen in Deutschland haben. Im Rahmen der Kampagne werden in vorher festgelegten Quartieren Hausbesitzerninnen von 1-2 Familienhäusern von Energieberaterinnen durchgeführte Energieimpulsberatungen angeboten. Dabei soll ca. 400 Haushalten das Angebot zur kostenfreien Energieberatung gemacht werden“.
Da die Stadt hier lediglich in Vorleistung gehen muss, ihre Kosten aber weitestgehend erstattet bekommt, wurde einstimmig beschlossen, die Maßnahme im Haushalt 2022 zu verankern.
Am Ende standen Beschlussfassungen über diverse Baufragen. Zunächst wurde dem Antrag, auf einem zwischen der Staufenberger Straße und der Händelstraße in Mainzlar gelegenen Grundstück die Errichtung eines zweiten Wohnhauses zu genehmigen, einstimmig zugestimmt.
Dann stand der Antrag unserer Fraktion zur Debatte, wo es um die bauliche Weiterentwicklung des Geländes der ehemaligen Gärtnerei Heyer in Treis gehen sollte. Aufgrund unseres Antrags hatte die Stadtverwaltung dargelegt, dass es in den letzten Jahren mehrere Ansätze gegeben hat, gemeinsam mit dem Eigentümer zu einer übergreifenden Entwicklung zu kommen. Diese Ansätze sind jedoch gescheitert. Nunmehr kann die Bebauung gemäß § 34 Baugesetzbuch erfolgen, was bedeutet, dass die Stadt fast keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten auf die Entwicklung hat. Ein möglicher Beschluss wurde somit hinfällig.
Im Bereich Staufenberg Süd geht es darum, einer Maßnahme (geplante Bebauung mit Doppelhäusern) in der Straße am Mohnstrauch eine Baugenehmigung zu erteilen. Damit hatte sich der HFA bereits ausführlich befasst und empfohlen, die dort vorliegenden Pläne hinsichtlich des Baus noch einmal zu überarbeiten und dabei insbesondere eine Reduzierung der angedachten Firsthöhe im Blick zu behalten.
Blieb als letztes die Beschlussfassung über eine Vorlage zur Änderung der Bauleitplanung im Bereich „westlich der Bahnhofstraße“ in Treis. Hier wurde zunächst für den Bereich zwischen Bahnhofstraße Großen Busecker Straße und Bahnlinie ein Aufstellungsbeschluss in Anlehnung an bereits vorliegende Beschlüsse zur Dorferneuerung Treis gefasst und zusätzlich zur Absicherung möglicher, vielleicht unerwünschter Veränderungen eine Veränderungssperre beschlossen.

Staufenberg, 07.07.2021
B. Dugall

« Bericht zur Stadtverordnetensitzung am 01. Juni 21 Ferienspiele der CDU-Staufenberg »

Jetzt teilen: